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Sport; Beantragung einer Förderung für den außerschulischen Sport

Sport außerhalb der Schulen und Hochschulen wird aufgrund seiner vielfältigen positiven gesellschaftlichen und gesundheitlichen Funktionen staatlich gefördert.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • In Anerkennung der Autonomie des Sports unterstützt der Freistaat Bayern förderwürdige Zielsetzungen der Sportvereine und Sportfachverbände. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von Sportstätten und die finanzielle Unterstützung von qualifizierten Übungsangeboten der Vereine (weiterführende Informationen siehe "Sport; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb eines Vereins (Vereinspauschale)" und "Sport; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau" unter "Verwandte Themen").

    Aufgrund der anerkannten Vorbildwirkung erfolgreicher Spitzensportlerinnen und -sportler ist die Förderung des Nachwuchsleistungssports ein weiterer Bereich des staatlichen Engagements.

    Im Bereich des außerschulischen Sports arbeitet das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration mit den jeweiligen Dachorganisationen des Sports (dem Bayerischen Landes-Sportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund, dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern und dem Oberpfälzer Schützenbund) eng zusammen.

    Themen von länderübergreifender Bedeutung werden im Rahmen der Sportministerkonferenz der Länder behandelt, in der der Freistaat Bayern durch das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration vertreten ist.

    Beim Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration kann vom Sportfachverband eine Förderung der Organisationskosten für bedeutende Sportveranstaltungen wie Welt- und Europameisterschaften sowie vergleichbarer internationaler Veranstaltungen beantragt werden.

    Die Zuwendungen im Rahmen der Förderungen des Sportbetriebs der Vereine (sog. Vereinspauschale) werden durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden ausgereicht und sind auch dort zu beantragen (siehe "Sport; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb eines Vereins (Vereinspauschale)" unter "Verwandte Themen"). Die Gewährung einer Förderung für den Sportstättenbau der Vereine sind beim zuständigen Dachverband zu beantragen (siehe "Sport; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau" unter "Verwandte Themen").Staatliche Fördermittel für Sportfachverbände werden über den Bayerischen Landes-Sportverband e. V. an seine Mitgliedsverbände auf der Grundlage der Sportförderrichtlinien nach Verteilungsschlüsseln ausgereicht, die durch den Sport selbst erarbeitet und vom Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration genehmigt wurden.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration (siehe "Weiterführende Links").

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen
  • Sportförderrichtlinien - SpotFöRBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien ̶ SportFöR) vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714)

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)