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Spätaussiedler; Beantragung der Anerkennung einer Prüfung und Befähigungsnachweises für Agrarberuf

Die Anerkennung von Zeugnissen und Befähigungsnachweisen von Spätaussiedlern in Bayern für die Agrarberufe ohne Ausbildungsgänge im Hochschulbereich muss beantragt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Gemäß § 10 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) sind Prüfungen und Befähigungsnachweise anzuerkennen, die Spätaussiedler bis zum 8. Mai 1945 im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 abgelegt oder erworben haben.

    Gemäß § 10 Abs. 2 BVFG sind Prüfungen und Befähigungsnachweise anzuerkennen, die Spätaussiedler in den Aussiedlungsgebieten abgelegt oder erworben haben, wenn sie den entsprechenden Prüfungen oder Befähigungsnachweisen im Geltungsbereich des Grundgesetzes gleichwertig sind.

    § 10 ist gemäß § 7 Abs. 2 BVFG auch entsprechend anzuwenden auf den Ehegatten und die Abkömmlinge von Spätaussiedlern, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 oder 2 BVFG nicht erfüllen, aber die Aussiedlungsgebiete im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Heiratsurkunde
    bei Namensänderung
    Geburtsurkunde
    bei Namensänderung
    Nachweis über die Zugehörigkeit zum antragsberechtigten Personenkreis
    Vertriebenenausweis (AB Vertriebene)
    Lebenslauf

    Arbeitsbuch
    im Original und Übersetzung als Kopie
    Nachweis über die vor und nach der Abschlussprüfung ausgeübten einschlägigen beruflichen Tätigkeiten

    Befähigungsnachweis
    als Ablichtung vom Original sowie eine Übersetzung
    Erklärung, dass bisher in keinem anderen Bundesland Antrag gestellt wurde

Fristen

Details Fristen
  • Der Antrag ist an keine Fristen gebunden.

Kosten

Details Kosten
  • Bei Spätaussiedlern im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes werden keine Kosten erhoben.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)