Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn dieser bis spätestens 12:00 Uhr des vorletzten, dem betreffenden Sonn- und Feiertag vorausgehenden Öffnungstages des Gewerbeaufsichtsamtes bzw. Bergamtes dort eingegangen ist.
Kosten
Details Kosten
Die Gebühren betragen
für 1 Sonn-/Feiertag: mindestens 50,00 EUR
bei bis zu 100 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern pro Beschäftigten: 3,00 EUR
bei mehr als 100 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern pro zusätzlich Beschäftigten: 1,50 EUR
bei Beantragung von mehreren Sonn- und Feiertagen ab dem 2. Sonn- und Feiertag: 75 % der vorgenannten Kosten