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Sehteststellen; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Die zuständige Regierung erteilt die Anerkennung für Sehteststellen. Inhaber dieser Anerkennung sind berechtigt, Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchzuführen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wer Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte und nicht schon nach den Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung als amtlich anerkannte Sehteststelle gilt, bedarf gem. § 67 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) der Anerkennung durch die jeweilige Regierung. Als amtlich anerkannt gelten gem. § 67 Abs. 4 und 5 FeV Betriebe von Augenoptikern, Begutachtungsstellen für Fahreignung, Ärzte des Gesundheitsamts oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung sowie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". Amtlich anerkannte Sehteststellen dürfen Sehtests durchführen und Sehtestbescheinigungen ausstellen, die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T bei einer Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden müssen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    1. Der Antragsteller muss seine Zuverlässigkeit nachweisen.
    2. Geschultes Personal für die Durchführung der Sehtests muss vorhanden sein.
    3. Ein Sehtestgerät gemäß der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013 sowie als Sehteststelle geeignete Räumlichkeiten müssen vorhanden sein.
    4. Eine regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung muss gewährleistet sein.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Unterlagen zu den als Sehteststelle vorgesehenen Räumlichkeiten.

    Bestätigung eines Arztes, dass er die Aufsicht übernimmt

    Nachweis über Sehtestgerät gemäß DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013

    Nachweis der geforderten Sachkunde des Sehtestpersonals

    einfaches Führungszeugnis des Antragstellers, nicht älter als drei Monate

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Ein Antrag mit allen Nachweisen ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.

    Über das von den Regierungen hierzu angebotene Online-Verfahren kann nicht nur die amtliche Anerkennung einer Sehteststelle online beantragt werden, sondern auch bei vorhandener Anerkennung eine Verlängerung sowie Änderungen/Ergänzungen der Anerkennung. Zudem kann hiermit die Aufgabe der Tätigkeit online angezeigt werden.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Formulare

Details Formulare
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Kosten

Details Kosten
  • Rahmengebühr: 51,10 bis 307,00 €

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)