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Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Schlepp- oder Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen durchführen möchten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Eine Erlaubnis kann erteilt werden,

    • wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
    • das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
    • nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
    • die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs, die das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich einschließt

    Nachweis über geeichten Barographen

    Schleppberechtigung

Formulare

Details Formulare
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Reklameflüge, bei denen die Reklame nur in der Beschriftung des Luftfahrzeugs besteht, bedürfen keiner Erlaubnis.

Fristen

Details Fristen
  • 1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug

Kosten

Details Kosten
  • 60,00 - 260,00 EUR

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)