Die Gebühren für die Frequenzzuteilung hängen unter anderem vom Frequenzband, der Übertragungstechnik, dem beantragten Zeitraum und der Versorgungsfläche/versorgten Bevölkerung ab. Kostenrahmen: zwischen 1,00 EUR für sehr geringe Versorgung, beispielsweise ein ländlicher Sportplatz für wenige Tage und mehrere Millionen Euro für eine bundesweite Versorgung für 10 Jahre.
Als Inhaberin oder Inhaber der Frequenzzuteilung müssen Sie jährliche Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung leisten. Kostenrahmen: zwischen 1,00 EUR und 5,00 EUR pro zugeteilter Frequenz und 10 Quadratkilometer Versorgungsfläche.
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
Widerspruch
verwaltungsgerichtliche Klage
Detaillierte Informationen über die verfügbaren Rechtsbehelfe können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Frequenzzuteilung beziehungsweise dem Amtsblatt der Bundesnetzagentur entnehmen.