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Rente wegen Todes; Beantragung bei Verschollenheit

Wenn Ehegatten geschiedene Ehegatten oder Elternteile verschollen sind, kann die Rentenversicherung den mutmaßlichen Todestag feststellen. Dann können Sie eine entsprechende Rente erhalten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Renten wegen Todes sind:

    • Witwen- und Witwerrenten
    • Waisenrenten und
    • Erziehungsrenten

    Bei der Rente wegen Todes bei Verschollenheit handelt es sich um eine Sonderregelung zu den Renten wegen Todes. Hierbei gelten die üblichen Voraussetzungen der beantragten Rentenart.

    Die Sonderregelung greift bei der Beantragung einer Rente wegen Todes, wenn folgende Angehörige verschollen sind:

    • Ehefrau oder -mann
    • geschiedene Ehefrau oder -mann oder
    • Elternteile

    Die Rentenversicherung ist berechtigt, für die Rentenleistung den nach den Umständen mutmaßlichen Todestag selbst festzustellen, wenn:

    • die Umstände den Tod wahrscheinlich machen und
    • seit einem Jahr keine Nachrichten über das Leben der Person eingegangen sind.

    Dieser Todestag bleibt auch bei gerichtlicher Feststellung oder Beurkundung eines abweichenden Todesdatums maßgeblich.

    Die Rentenversicherung kann von den Berechtigten die Versicherung an Eides statt verlangen, dass ihnen keine weiteren als die angezeigten Nachrichten über den Verschollenen bekannt sind.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Feststellung der Verschollenheit und die regulären Voraussetzungen der beantragten Rentenart

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nachweise über die Verschollenheit (gegebenenfalls Versicherung an Eides statt)
    • Je nach beantragter Rentenart sind weitere Nachweise erforderlich.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

    Online-Antrag:

    • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
    • Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
    • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
    • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Persönlicher Antrag:

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
    • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
    • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
    • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Schriftlicher Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
    • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
    • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts­ und Beratungsstellen abholen.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie alle Unterlagen
      • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
      • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

    Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Details Fristen
  • Witwen- und Witwerrente:

    Wenn der oder die Verstorbene

    • bereits eine eigene Rente erhalten hat, beginnt Ihre Witwen oder Witwerrente frühestens mit dem Monat nach dem festgestellten Todesfall.
    • noch keine eigene Rente erhalten hat, beginnt Ihre Witwen oder Witwerrente mit dem festgestellten Todestag.

    Bei Hinterbliebenenrenten beträgt die Antragsfrist vom Todestag an 12 Kalendermonate. Diese Frist gilt auch, wenn eine Rente schon einmal weggefallen ist und später erneut beantragt wird. Wird der Hinterbliebenenrentenantrag später gestellt, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat und kann nicht rückwirkend gezahlt werden.

    Erziehungsrente:

    Ihre Rente beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats, zu dessen Beginn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Kalendermonaten stellen. Liegt der Antrag später vor, erhalten Sie die Rente vom Antragsmonat an.

    Waisenrente:
    Rückwirkende Zahlung der Waisenrente: bis zu 12 Kalendermonate vor dem Antragsmonat.

Kosten

Details Kosten
  • Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen können Sie dem Rentenbescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Sozialgericht.
      Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)