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Regionalplanung; Aufsicht und fachliche Unterstützung der Regionalen Planungsverbände

Der höheren Landesplanungsbehörde obliegt die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände in ihrem Zuständigkeitsbereich. Zudem stellt sie die Regionsbeauftragten, die den Regionalen Planungsverbänden fachlich zuarbeiten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Regionalplanung ist staatliche Aufgabe. Sie koordiniert die räumliche Entwicklung einer Region und unterliegt dem Anspruch der Nachhaltigkeit. Bayern ist in insgesamt 18 Planungsregionen unterteilt. Die Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände, die diese staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis erfüllen.

    Die zuständige höhere Landesplanungsbehörde erfüllt im Bereich der Regionalplanung eine Doppelfunktion: zum einen obliegt ihr die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände (u.a. Verbindlicherklärung der Regionalpläne), zum anderen stellt sie den Regionalen Planungsverbänden die erforderlichen Mittel (u.a. sogenannte Regionsbeauftragte zur fachlichen Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung zur Verfügung).

    Die Regionsbeauftragten erarbeiten als "Planungsbüros" der Regionalen Planungsverbände die erforderlichen fachlichen Grundlagen für die Verbandsarbeit. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Erstellung der Unterlagen für die Fortschreibung der Regionalpläne, die Ausarbeitung von Stellungnahmen v.a. zu Bauleitplanungen und Raumordnungsverfahren sowie die Koordinierung fachlicher Gutachten.

Weiterführende Links

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Verantwortliche Behörde

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  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)