Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
keine
Die Gebühr für die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beträgt 150 bis 500 Euro. Daneben fällt ein von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer festgelegter jährlicher Kammerbeitrag (etwa 200 bis 340 Euro jährlich) an. Die Gebühren und Beiträge können per Überweisung (auch mittels Online-Banking) bezahlt werden.
Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung europäischer Rechtsanwälte entscheidet der Anwaltsgerichtshof (§ 35 EuRAG i.V.m. §§ 112a ff. BRAO)