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Post-Universaldienstleister; Beantragung einer Bescheinigung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,

    • fördert Post-Universaldienstleistungen und
    • stellt Wettbewerbsgleichheit unter den Post-Universaldienstleistenden her.

    Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:

    • Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm mit bestimmten Qualitätsmerkmalen;
    • Beförderung von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm;
    • Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, wenn Sie auch die Leistungen erbringen, die in den ersten beiden Spiegelstrichen dieser Auflistung stehen.
    • Einschreib und Wertsendungen.

    Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:

    • unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
    • die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Verpflichtungserklärung
    • Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbietet

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:

    Schriftlicher Antrag:

    • Senden Sie einen formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BZSt.
    • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
    • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.

    Antrag über BOP:

    • Registrieren Sie sich im BOP.
    • Wenn Sie bereits eine Registrierung für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder eine Registrierung im Elster Onlineportal durchgeführt haben, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
    • Wählen Sie das Formular aus, füllen dieses aus und senden Sie es ab.
    • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen der schriftlichen Antragsstellung.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Details Fristen
  • Es gibt keine Frist.

Kosten

Details Kosten
  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde