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Pflegefachfrau/Pflegefachmann; Beantragung einer Ausbildungsverkürzung

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die zuständige Regierung kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Ausbildungsdauer zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anrechnen.

    Beispielsweise erhalten

    • Sozialbetreuer/-innen und Pflegefachhelfer/-innen, die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2020/21 begonnen haben sowie
    • Pflegefachhelfer/-innen (Krankenpflege, Altenpflege), die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 begonnen haben

    in der Regel die Berechtigung zum Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr Pflege (entspricht 1 Jahr Verkürzung).

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Durch die verkürzte Pflegeausbildung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Zeugnis (Abschluss-, Jahres-, Zwischenzeugnis)
    Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und/ oder Ausbildungsteile

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag kann formlos schriftlich (postalisch oder per Mail) bei der zuständigen Regierung gestellt werden.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Über die Aufnahme an die Pflegeschule wird gesondert von der Schulleitung entschieden, daher muss mit dieser vorab ein Gespräch geführt werden.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • Entscheidungsgebühr: ab 5,00 EUR

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)