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Orientierungsseminare für Frauen "Neuer Start"; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Durchführung von Orientierungsseminaren für Frauen, mit Zuschüssen an Bildungsträger.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Orientierungsseminare für Frauen "Neuer Start" bieten den Teilnehmerinnen umfassende Unterstützung, Stärkung und Begleitung, die sich in einer Phase des Umbruchs und der Neuorientierung befinden. Im Fokus steht dabei die Vorbereitung auf einen beruflichen Wiedereinstiegs.

    Was wird gefördert?

    Derzeit werden die Personalkosten für festangestelltes Personal sowie Honorarkräfte bis zu maximal 8.750 Euro gefördert. Der Zuschuss beträgt bis 80 v.H. der maximal zuwendungsfähigen Personalkosten, das sind derzeit 7.000 Euro.

    Wer kann die Förderung erhalten?

    • Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Träger
    • freigemeinnützige Träger
    • Landkreise und kreisfreie Städte
    • alle sonstigen rechtsfähigen Träger, die entsprechende Maßnahmen durchführen

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • ein von der Regierung anerkannter Bedarf
    • inhaltliche Übereinstimmung des Kurskonzeptes mit dem KONZEPT Neuer Start – Orientierungsseminar für Frauen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, entwickelt vom Verein für Fraueninteresse e.V. München, vom Oktober 2017
    • Mindestanzahl von 12 Teilnehmerinnen
    • Der Orientierungskurs darf noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Konzept

    Finanzierungsplan und Kostenübersichten

Fristen

Details Fristen
  • Der Antrag muss bis 30.11. des Jahres für Projekte des Folgejahres vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)