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Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen; Übermittlung von Informationen

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) ist zuständig für deutsche Bühnen. Sie bietet den (überwiegend) künstlerisch tätigen Mitarbeitern der deutschen Theater im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Die Pflichtversicherung beginnt gleichzeitig mit dem Beschäftigungsverhältnis mit (überwiegend) künstlerischer Tätigkeit bei einer Mitgliedsbühne und endet, wenn der Bühnenangehörige aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder trotz Fortdauer desselben keine Bezüge mehr erhält.

    Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft Daten übermittelt werden.

    In Zeiten, in denen Bühnenangehörige nicht abhängig beschäftigt sind, können sie sich nach vorheriger Pflichtversicherung freiwillig weiterversichern.

    Für bestimmte künstlerisch selbständig tätige Berufsgruppen besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Es besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einer Mitgliedbühne und Sie üben gegen Entgelt eine künstlerische oder überwiegend künstlerische Tätigkeit aus.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Pflichtversicherten werden durch ihre Arbeitgeber, die Mitgliedsbühnen der VddB sind, bei der VddB über ein Mitgliederportal angemeldet.

    Zu Beginn der Mitgliedschaft in der VddB ist vom neuen Mitglied der Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft auszufüllen und an die VddB zu senden. Der ausgefüllte Fragebogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.

    Das Mitglied erhält von der VddB anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Formulare

Details Formulare

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Widerspruch, sowie ggfs. nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage zum Verwaltungsgericht

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)