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Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z. B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Es muss eine Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX nachgewiesen werden.
    • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.

    Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Kopie des amtlichen Ausweises

    Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)

    Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)

    Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Das Verfahren ist zweistufig:

    1. Der Antrag muss bei der Bewilligungsstelle mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Der Antrag muss bei einem Zweifamilienhaus bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreie Stadt und bei einem Mehrfamilienhaus bei der zuständigen Regierung eingereicht werden (Ausnahme: wenn sich die Mietwohnung in Augsburg, München oder Nürnberg befindet, ist die Stadt Bewilligungsstelle). Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
    2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.

     Die Auszahlung ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Belegungsbindung 5 Jahre

    Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Belege spätestens nach 6 Monaten vorgelegt werden.

Kosten

Details Kosten
  • Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. erhoben, der bei Auszahlung einbehalten wird.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)