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Menschen mit seelischer Behinderung; Beantragung von Hilfen

Die Bezirke unterstützen mit einem breiten Angebot an ambulanten Hilfen Menschen mit einer psychischen Erkrankung und gewähren ambulante Leisungen für Menschen mit Suchterkrankungen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Bezirke gewähren ambulante Leistungen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen, die aufgrund seelischer Störungen (psychischer Erkrankung, Suchtkrankheit) wesentlich in Ihrer Teilhabefähigkeit an der Gesellschaft beeinträchtigt sind. Gleiches gilt für Personen, die von seelischer Behinderung bedroht sind und damit eine Beeinträchtigung der Teilhabefähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen können auf Wunsch des betroffenen Menschen auch im Rahmen eines persönlichen Budgets gewährt werden.

    Seelische Störungen, die eine wesentliche Einschränkung der Teilhabefähigkeit zur Folge haben können, sind:

    • körperlich nicht begründbarer Psychosen,
    • seelische Störungen als Folge von Krankheiten, Verletzungen des Gehirns, Anfallsleiden oder anderer Krankheiten oder körperlicher Beeinträchtigungen,
    • Suchtkrankheiten,
    • Neurosen und Persönlichkeitsstörungen.

    Die Leistungen umfassen:

    • Beratung und Information,
    • Frühförderung von Kindern bis zum individuellen Schuleintritt,
    • Inanspruchnahme eines Behindertenfahrdienstes,
    • Finanzierung von betreutem Wohnen in speziellen Wohngemeinschaften für psychisch kranke und suchtkranke Menschen und betreutem Einzelwohnen,
    • Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen,
    • Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes,
    • Hilfe bei der Gestaltung des Alltags,
    • sonstige Unterstützungen, die zur Förderung der Teilhabe durch ambulante Dienste oder Einzelpersonen erbracht werden.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

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