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Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung; Beantragung der Genehmigung

Rettungswachen, die Notfallsanitäter ausbilden, müssen von der Regierung staatlich genehmigt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen sich nur solche Rettungswachen an der Notfallsanitäter-Ausbildung beteiligen, die aufgrund ihrer Einrichtung, ihres Personals und der Anzahl ihrer Einsätze in der Lage sind, die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durchzuführen. Dies wird von der jeweils zuständigen Regierung überprüft und die Rettungswache bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Lehrrettungswache genehmigt.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Lehrrettungswache muss

    • über ein ausreichend hohes Einsatzaufkommen,
    • über qualifizierte Praxisanleiter als Verantwortliche für die praktische Ausbildung und
    • über Fahrzeuge des Rettungsdienstes verfügen, die mit den entsprechend den Empfehlungen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern notwendigen Geräten und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sind.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag muss schriftlich bei der für die Rettungswache örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Genehmigung als Lehrrettungswache.

Formulare

Details Formulare
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • Verwaltungsgebühr für jede genehmigte Lehrrettungswache: 100 Euro

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)