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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Tiergehege anzeigen
    Wenn Sie ein Tiergehege errichten, erweitern, betreiben oder wesentlich ändern möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher anzeigen. Diese Leistung können Sie auch online durchführen.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • (fakultatives) Widerspruchsverfahren

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)