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Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER

Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck

    LEADER fördert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien.

    Gegenstand

    Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.

    Art und Höhe

    Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

    Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Zuwendungsvoraussetzungen

    • Das Projekt muss von der LAG ausgewählt werden.
    • Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
    • Es darf sich bei Projekten nicht um Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften handeln.

    Bewilligung

    Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Vollständiger Förderantrag mit je nach Projekt erforderlichen Anlagen.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Antragstellung

    Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung vorzulegen.

    Der Förderantrag ist beim örtlichen für LEADER zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.

Formulare

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verantwortlich.

    Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an 9 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.

    An diesen 9 ÄELF befinden sich auch die Bewilligungsstellen für die Abwicklung des Förderverfahrens.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2022 möglich, sofern die 6 bzw. 12-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)