Weitere wichtige Hinweise zur Antragsstellung
LandespflegegeldDer Antrag ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres (1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres) einzureichen.
Zur Fristwahrung muss der Antrag auch unvollständig oder formlos (nicht per E-Mail) gestellt werden.