Richtlinie Pflege – WoLeRaF: Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege
Fristen
Details Fristen- Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf- Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)