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Künstlersozialkasse; Erhalt der Jahresbescheinigung

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.
    Die Jahresabrechnung enthält:

    • Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten für das jeweilige Jahr,
    • das beitragspflichtige Einkommen und 
    • die dafür zu zahlenden und gezahlten Beiträge.

    Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn

    • Sie im Februar noch Beitragsrückstände haben oder 
    • sich nachträglich Versicherungszeiten aus dem Vorjahr verändern.

    Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). 
    Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert gewesen sein.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie erhalten die Jahresabrechnungen automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.

    • Sie erhalten die Jahresabrechnung im Februar. 
    • Sollte eine Korrektur notwendig sein, erhalten Sie die neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten im September.

Fristen

Details Fristen
  • Sie müssen keine Fristen einhalten.

Kosten

Details Kosten
  • Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)