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Kreistagssitzung; Erstellung einer Niederschrift

Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

    • Tag und Ort der Sitzung,
    • die anwesenden Kreisräte,
    • die behandelten Gegenstände,
    • die Beschlüsse und
    • das Abstimmungsergebnis.

    Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)