Informationen zu Kinderkrankengeld und Freistellung von der Arbeit von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Informationen zu Krankengeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für GesundheitSie sollten so schnell wie möglich– am besten am 1. Krankheitstag – mit Ihrem Kind zur Ärztin oder zum Arzt gehen, um die Kindkrankschreibung (Muster 21) zu erhalten und Ihren Arbeitgeber über Ihr Fernbleiben informieren.
Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.