Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.
Kosten
Details Kosten
Außerbetriebssetzung bei einer Zulassungsbehörde: 15,90 EUR
Außerbetriebssetzung über das Internet: 2,10 EUR
Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
Hinzu kommen die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs außerdem 2,60 EUR.