Broschüre "Zuwendungsrecht des Freistaats Bayern - Zusammenstellung aktueller Rechtsvorschriften" (nur im Bayerischen Behördennetz aufrufbar)
Straßenbau - Förderung kommunaler Straßenbau (Regierung von Mittelfranken)Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vorlage von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Art. 13f BayFAG eine Vorlagefrist besteht. Anträge sind bis spätestens 1. September des dem Förderbeginn vorausgehenden Jahres einzureichen.