Broschüre "Zuwendungsrecht des Freistaats Bayern - Zusammenstellung aktueller Rechtsvorschriften" (nur im Bayerischen Behördennetz aufrufbar)
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vorlage von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des BayGVFG eine Vorlagefrist besteht. Anträge sind bis spätestens 1. September des dem Förderbeginn vorausgehenden Jahres einzureichen.