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Kindesmissbrauch; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Zeugen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Sie haben gesehen, wie ein Kind unsittlich berührt, durch öbszöne Worte, mit pornographischen Filmen, Bildern belästigt wurde? Sie haben gesehen, wie ein Exhibitionist vor einem Kind aufgetreten ist? Sie wissen, dass jemand an einem Kind sexuelle Praktiken ausgeführt hat?

    Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

    Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

    Sind Sie unsicher? Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Details Kosten
  • Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)