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Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung

Angebot für Kinder in Mittel- und Förderschulen eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu erhalten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Kindern in Mittel- und Förderschulen soll zumindest einmal eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte angeboten werden, um physische, psychomotorische, emotionale und soziale Beeinträchtigungen zu erkennen und ggf. Wege zu deren Behebung oder Linderung aufzuzeigen.

    Ziel ist es, bei Bedarf eine ärztliche oder heilpädagogische Maßnahme einzuleiten. 

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Wenn aus organisatorischen Gründen kein Untersuchungsangebot unterbreitet wird, eine solche Untersuchung von Schule oder Eltern gewünscht wird, können Eltern und/oder Schulleitung einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt stellen.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Der Untersuchungsantrag kann formlos gestellt werden. Im Antrag sollen die Antragsgründe dargelegt sein.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)