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Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung

In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der Kreisverwaltungsbehörde bestätigten Jagdaufsehern.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Der Jagdschutz umfasst insbesondere den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor Beeinträchtigungen durch dem Jagdrecht nicht unterliegende Tierarten, soweit diese keinem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht unterstellt sind, vor aufsichtslosen Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

    Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zuständig.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Bestätigung zum Jagdaufseher darf nur versagt werden, wenn der Jagdaufseher nicht Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist oder Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung bestehen. Diese Versagungsgründe sind zwingend.

    Die fachliche Eignung verlangt das Vorliegen ausreichender praktischer Erfahrungen und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften.

    Gegen die fachliche Eignung bestehen i. d. R. dann keine Bedenken, wenn ein Nachweis erbracht wird über eine mehrjährige praktische Erfahrung in der Revierbetreuung und über die erforderlichen Kenntnisse der Aufgaben und Befugnisse der bestätigten Jagdaufseher. In der Regel werden diese Kenntnisse durch die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses, der auf die Tätigkeit des Jagdaufsehers ausgerichtet ist, nachgewiesen. Der Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse kann auch über eine forstfachliche, polizeiliche oder juristische Vorbildung oder in anderer Weise geführt werden.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    • Bestätigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseher
    • aktuelles Lichtbild des Jagdaufsehers
    • ggf. Jagdschein (Kopie)
    • ggf. Nachweis über mehrjährige praktische Erfahrung

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Bestätigung von Jagdaufsehern ist bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Bestätigung zum Jagdaufseher (Jagdschutzberechtigten)
    Das Landratsamt München kann auf Antrag der Revierinhaber einen Jagdaufseher bestätigen. Dies können Sie online erledigen. Die Aufgabe eines Jagdaufsehers besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • Kostenrahmen: 7,50 bis 20 EUR zuzüglich der Kosten des Dienstabzeichens

    (siehe Tarif-Nr. 6.I.1/1.52 der Anlage zu § 1 der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz)

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)