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Internationaler Straßengüterverkehr; Beantragung der Transportgenehmigungen für Südosteuropa, Nordafrika und Nahost

Deutsche Spediteure, die Waren nach Südosteuropa, Nordafrika und Nahost transportieren wollen, benötigen eine Erlaubnis der ausländischen Stelle (gilt auch für Transitfahrten).

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Deutsche Spediteure, die Waren ins Nicht-EU-Ausland transportieren wollen, benötigen eine Erlaubnis der ausländischen Stelle. Der Regierung der Oberpfalz (= Transportausgabestelle) als nationale Genehmigungsbehörde steht ein Kontingent dieser im Ausland gültigen Genehmigungen zur Verfügung. Die Erteilung dieser Genehmigungen kann erfolgen, wenn der Unternehmer über eine im Inland gültige Güterkraftverkehrslizenz verfügt, er zuverlässig ist und das jeweilige Kontingent nicht erschöpft ist.

    Entsprechendes gilt für den Transport von Hilfsgütern. Eine Privatperson benötigt hierfür allerdings keine EU-Lizenz.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Genehmigung wird einem Unternehmer erteilt, der in dem Staat, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr für andere zugelassen ist und über den keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit ergeben. Sie ist nicht übertragbar.

    Die Erteilung erfolgt für einen bestimmten Zeitraum, mindestens einen Kalendertag. Die Zahl der Fahrten, die innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt werden dürfen, kann begrenzt werden.

    Entsprechendes gilt für den Transport von Hilfsgütern.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Anmeldung zum Werkverkehr

    Kopie der EU-Lizenz (für Spediteure, die dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegen)

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag kann schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Kosten

Details Kosten
  • Einzelfahrtengenehmigung: 10,00 bzw. 12,00 EUR

    Jahresgenehmigung: 105,00 EUR

    Hilfsgütertransporte: kostenfrei

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)