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Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs

Sie müssen für Ihren Betrieb eine Zulassung beantragen, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln wollen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Tiere, das Zuchtmaterial bzw. die tierischen Erzeugnisse, die innergemeinschaftlich verbracht werden sollen, müssen aus zugelassenen Betrieben kommen und die Identifizierungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen erfüllen.

    Oberster Grundsatz bei der Verbringung von Tieren ist immer, dass Tierseuchen nicht verschleppt werden und die Tiergesundheit auf dem Transport und der Gesundheitsstatus am Bestimmungsort nicht gefährden werden. Hierfür trägt primär der Unternehmer die Verantwortung.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Für die Zulassung eines Betriebes, der innergemeinschaftlich verbringen möchte, wird überprüft, ob die Einhaltung der einschlägigen tierseuchen-, tiergesundheits- und hygienerechtlichen Anforderungen gewährleistet werden.

    Mit der Zulassung wird dem jeweiligen Betrieb eine für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zu veröffentlichende Registriernummer zugeteilt.

    Die geplante Verbringung muss bei der zuständigen Veterinärbehörde angemeldet werden.

    Für eine Verbringung müssen die Tiere die tiergesundheitlichen Anforderungen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Havariekonzept
    (z. B. Alarmplan mit Erreichbarkeitsdaten für Nottötungen, Verhalten im Tierseuchenfall, bei Stromausfall, bei sonstigen Störungen des normalen Betriebsablaufs)
    Betriebliche Gesundheitsprogramme
    (Besamungsstationen, Embryotransferstationen etc.)
    Betriebliche Hygieneprogramme
    (Reinigungs- und Desinfektionsplan, Schädlingsbekämpfungsplan)
    Pläne der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und Tierkörperentsorgung

    Hygienezonenplan

    Grundrissplan Betriebsgelände mit Einzeichnung der Wege der Trans-portfahrzeuge und der Tiere sowie der Entsorgungswege

    Grundrissplan mit Einzeichnung der Personalwege

    Grundrissplan mit Bezeichnung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen

    Katasterplan

    Handelsregisterauszug

    Schriftlicher Antrag mit Benennung der Tierart(en), der beabsichtigten Tätigkeiten und der betriebsverantwortlichen Personen

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Das Genehmigungsverfahren beginnt mit Einreichung der für die Zulassung relevanten Unterlagen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), die eine Vorprüfung durchführt und den Antrag an die Regierung weiterleitet. Diese überprüft und entscheidet anhand der Unterlagen und eines Vor-Ort-Besuchs, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten, tierseuchen-, tiergesundheits- und hygienerechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

    Mit dem Zulassungsbescheid wird dem Betrieb eine Registriernummer für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zugeteilt, die in TRACES NT veröffentlicht wird.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)