Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in
Sie möchten als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.