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Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Um die Erlaubnis zu erhalten, als Honorar-Finanzanlagenberater/in tätig zu werden, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Honorar des Kunden zu Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) tun.

    Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

    • Offene Finanzanlegen
    • Geschlossene Finanzanlagen
    • Vermögensanlegen

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

    Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

    Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.

    Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann diese möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

    • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit.
    • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil.
    • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung.
    • Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
    • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK.
    • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang.

Kosten

Details Kosten
  • Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der IHK entnehmen.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal)