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Handwerkskarte; Erhalt

Die Handwerkskammer stellt bei Eintragung in die Handwerksrolle eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. 

    Langbeschreibung

    Details Langbeschreibung
    • Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte).

      In die Handwerkskarte sind getragen:

      • der Name und die Anschrift des Inhabers/der Inhaberin eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks,
      • der Betriebssitz,
      • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und
      • bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie
      • der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.

      Mit der Handwerkskarte können Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren.

    Voraussetzungen

    Details Voraussetzungen
    • Die Ausstellung der Handwerkskarte setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Das bedeutet, dass Sie - oder eine von Ihnen beschäftigte Betriebsleiteleitung - über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen.

      Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bei der zuständigen Handwerkskammer. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie unter "Verwandte Themen".

    Verfahrensablauf

    Details Verfahrensablauf
    • Sie erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle die Handwerkskarte. Sie müssen die Handwerkskarte nicht beantragen.

    Fristen

    Details Fristen
    • keine

    Kosten

    Details Kosten
    • Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Rechtsbehelf

    Details Rechtsbehelf
    • Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.

    Verantwortliche Behörde

    Details Verantwortliche Behörde
    • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)