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Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung
Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.
Voraussetzungen
Details Voraussetzungen
Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.
Ein möglicher Nachweis ist:
- Eheurkunde,
- beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
- Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
- aktueller Handelsregisterauszug.
Formulare
Details Formulare
Kosten
Details Kosten
- Eine Namensänderung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)