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Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
- Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).
Formulare
Details Formulare
- Dienstbeginnsanzeige / Dienstbeendigungsanzeige (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)Dienstbeginnsanzeige / Dienstbeendigungsanzeige (Empfänger: Staatliches Schulamt im Landkreis München)Dienstantrittsanzeige / Dienstbeendigungsanzeige - Förderschulen und Berufsschulen (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)Dienstantrittsanzeige / Dienstbeendigungsanzeige - Förderschulen und Berufsschulen (Empfänger: Staatliches Schulamt im Landkreis München)Dienstantrittsanzeige / Dienstbeendigungsanzeige - Grund- und Mittelschulen (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)Dienstantrittsanzeige / Dienstbeendigungsanzeige - Grund- und Mittelschulen (Empfänger: Staatliches Schulamt im Landkreis München)
Fristen
Details Fristen
- baldmöglichst
Kosten
Details Kosten
- keine
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)