Grund- und Mittelschulen; Bewerbung für Vertretungsdienst
Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages für Vertretungssituationen längstens bis Schuljahresende kann der zuständigen Regierung mitgeteilt werden.
Langbeschreibung
Im Rahmen der Beschäftigung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen können sich interessierte Lehrkräfte für nachträglich entstandene Ersatzbedarfe in Vertretungsfällen bewerben (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf weitere Beschäftigung).
Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst kann über das Formular unter "Formulare" erfasst werden.
Voraussetzungen
Für den Vertretungsdienst können sich Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung Grundschule, Mittelschule, Realschule oder Gymnasium, die einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten wollen, bewerben.
Erforderliche Unterlagen
- Examenszeugnisse
Lebenslauf
Verfahrensablauf
Die Antragsstellerinnen und Antragssteller erklären mit dem Formular ihre Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen ihres befristeten Arbeitsvertrages.
Die Antragstellerinnen und Antragssteller werden auf einer Warteliste geführt. Die Staatlichen Schulämter setzen sich bei Bedarf mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Verbindung.
Formulare
Besondere Hinweise
- Die Erfassung der Bereitschaft zum Vertretungsdienst findet vorbehaltlich der Klärung des konkreten Einsatzes und der Einzelheiten zum Arbeitsvertrag statt.
Weiterführende Links
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)