Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Fristen
Details Fristen- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Eine Staatsbürgschaft kann nicht nachträglich für bereits ausgereichte Kredite übernommen werden.
Kosten
Details Kosten- einmaliges Antragsentgelt: 0,5 % des Bürgschaftsbetrags, mindestens EUR 250,00, höchstens EUR 25.000,00
- jährliches Bürgschaftsentgelt: mindestens 0,5 % des Bürgschaftsbetrags
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde- Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)