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Gentechnisch veränderte Organismen; Einsicht in den öffentlichen Teil des Standortregisters

Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

    Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

    Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • keine

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)