Gentechnisch veränderte Organismen; Einsicht in den öffentlichen Teil des Standortregisters
Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.
Langbeschreibung
Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.
Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.
Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.
Voraussetzungen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
keine
Verfahrensablauf
Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.
Besondere Hinweise
Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.
Weiterführende Links
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)