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Gentechnikwegweiser; Informationen
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat für Personen, die gentechnische Arbeiten planen, einen Wegweiser ins Internet gestellt.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Gentechnische Arbeiten (außer Freisetzungen) dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor. Der Wegweiser des LGL erklärt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie gentechnisch arbeiten wollen (siehe "Weiterführende Links").
Weiterführende Links
Details Weiterführende Links
- Gentechnische Arbeiten in gentechnischen AnlagenInformationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)