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Gemeindeentwicklungskonzepte; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern stärkt ländliche Gemeinden als zukunftsfähige, attraktive und vitale Lebensräume durch die Förderung ganzheitlicher Konzepte für deren zukünftige Entwicklung.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck

    Mit der Gemeindeentwicklung unterstützt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung die Verbesserung der Standortqualität und der Lebensverhältnisse in den Gemeinden und stärkt damit die ländlichen Räume insgesamt. Eine erfolgreiche und nachhaltige Gemeindeentwicklung aktiviert die Eigenkräfte, stärkt die vorhandenen Potenziale und bindet die Bürger in Beteiligungsprozesse ein. Auf der Grundlage eines ermittelten Handlungsbedarfs in allen Dörfern der Gemeinde werden die Maßnahmen nach Dringlichkeit sowie nach den zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und des Amtes für Ländliche Entwicklung festgelegt.

    Gegenstand

    Gefördert wird die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts für die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind Gemeinden und Städte.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden Kosten für die Konzepterstellung.

    Art und Höhe

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

    Der Fördersatz beträgt je nach Projekt und Finanzkraft der Gemeinde bis zu 75 %, maximal 50.000,00 Euro der zuwendungsfähigen Kosten.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Antragstellung

    Der Förderantrag ist beim örtlich zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen.

    Bewilligung

    Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Weiterführende Links

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Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)