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Gartenbau; Organisation der Berufsausbildung

Für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und Werker/Werkerin im Gartenbau sind bestimmte Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Abteilungen Gartenbau an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg, Fürth-Uffenheim, Abensberg-Landshut und Augsburg sind für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und für die Werkerausbildung zuständig.

    Die Ausbildung selbst erfolgt in anerkannten Ausbildungsbetrieben oder Bildungseinrichtungen in den Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau, Baumschule, Gemüsebau, Staudengärtnerei, Friedhofsgärtnerei oder Obstbau. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

    Gründe für eine Lehrzeitverkürzung können sein:
    - außerlandwirtschaftlicher Berufsabschluss (je nach Prüfungsergebnis)
    - Fachabitur oder allgemeines Abitur als schulische Vorbildung

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Bestätigung einer langjährigen Berufserfahrung

    Berufsausbildungsvertrag

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Die Abteilung Gartenbau am Amt für Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg bietet -bei entsprechender Nachfrage- Vorbereitungskurse auf die externe Abschlussprüfung zum Gärtner/Gärtnerin für die Personen an, die mit einer langjährigen Berufserfahrung ohne ein Ausbildungsverhältnis einen Abschluss anstreben. Es sind keine Anmeldefristen zu beachten.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)