Zurück

Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. Sie können den Antrag auch bei der Gemeinde abgeben. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.

    Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können,
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen und
    • bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind.

    Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind zusätzliche Unterlagen erforderlich

    Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)

    aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

    gültiger Personalausweis oder Reisepass

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Ersatzführerschein wegen Namensänderung, Auflagenänderung oder Beschädigung beantragen
    Im Falle einer Namensänderung, Auflagenänderung, Änderung von Beschränkungen oder Beschädigung können Sie bei der Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen.

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen und verlängern
    Wenn Sie gewerblich Fahrgäste befördern möchten (z. B. mit Taxi, Mietwagen, PKW im Linien- oder Ausflugsverkehr) oder gewerblich Krankenwagen fahren wollen, müssen Sie zusätzlich zum normalen Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen. Sie können diese Leistung auch online beantragen.

    Fahrerlaubnis erweitern
    Wenn Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen zusätzlich erwerben wollen (z. B. für Motorrad), müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen. Sie können diese Leistung online beantragen.

    Fahrerlaubnis erstmalig beantragen
    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Zur Erteilung der Fahrerlaubnis müssen Sie einen Antrag stellen. Sie können diese Leistung auch online beantragen.

Kosten

Details Kosten
  • Beantragung oder Erweiterung: ca. 40 - 45 Euro

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)