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Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis

Für den Start von Freiballonen wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Allgemeinverfügung als erteilt. In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis zu beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Luftämter Nordbayern und Südbayern haben den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigen Flugplatzes sowie den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in einer Allgemeinverfügung geregelt. Werden die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt die Erlaubnis als erteilt.

    In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.

    Die Allgemeinverfügungen der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern und der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)

    (bei Start von fünf oder mehr Ballonen)


    Geländegutachten

    (bei Start von fünf oder mehr Ballonen)


    Lageplan

    (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
  • 10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag

Kosten

Details Kosten
  • 30,00 bis 500,00 EUR

    Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)