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Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Betriebs

Betriebe, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen eine Zertifizierung.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Betriebe, die

    • Installation,
    • Wartung,
    • Instandhaltung,
    • Reperatur
    • und Stilllegung

    an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und bzw. Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art 6 DVO (EU) 2015/2067 bzw. VO (EG) Nr. 304/2008.

    Der Antrag ist mittels Antragsformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Eine Betriebszertifizierung erhält, wer nachweislich zertifiziertes Personal und die für die Tätigkeiten erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung hat.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erklärung
    über ausreichend zertifiziertes Personal in Bezug zum Auftragsvolumen
    Technische Ausstattung

    Sachkundebescheinigungen des Personals gemäß § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV

    Beschreibung der Tätigkeiten des Betriebes

    Name und Sitz des Betriebes

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Unternehmens

    Unternehmen, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen eine Zertifizierung nach § 6 Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) i.V.m. Art. 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067. Diese kann online beantragt werden.

Fristen

Details Fristen
  • Keine

Kosten

Details Kosten
  • Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten zwischen 125 und 1.500 EUR je nach Größe des Betriebes, Anzahl der Personalzertifikate und Aufwand zur Prüfung der Unterlagen und Erstellung der Bescheinigung.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)