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Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern; Beantragung der Zulassung

Ultraleichtluftfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel, Sprungfallschirme und Gleitflugzeuge werden zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte zusammengefasst. Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern müssen zugelassen werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Um Luftsportgeräteführer ausbilden zu dürfen, benötigen Flugschulen eine Erlaubnis gemäß § 28 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV). Die Zulassung der Flugschule für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern kann bei folgenden Verbänden beantragt werden:

    • für Ultraleichtluftfahrzeuge: Deutscher Aero Club e.V. (DAeC); Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)
    • für Hängegleiter, Gleitsegel: Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV)
    • für Sprungfallschirme: Deutscher Aero Club e.V. (DAeC); Deutscher Fallschirmsport Verband e.V. (DFV)
    • für Gleitflugzeuge: Deutscher Aero Club e.V. (DAeC); Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV)

     

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Der Antrag auf Zulassung einer Ausbildungseinrichtung für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern muss enthalten:

    • Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist,
    • bei juristischen Personen und Personengesellschaften außerdem Name und Anschrift der vertretungsberechtigten Personen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen
    einschließlich aller synthetischen Flugübungsgeräte (falls zutreffend), unter Angabe von: Luftfahrzeugeklasse/-art und ggfs. -muster, Eintragung im Luftfahrzeugregister, Halter, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses;
    Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;

    Führungszeugnis

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag ist beim zuständigen Verband einzureichen. Es sind folgende Angaben zu machen.

    • Name und Anschrift der Ausbildungseinrichtung;
    • Beabsichtigter Beginn der Ausbildungstätigkeit;
    • Name, Anschrift und Telefonnummer des Ausbildungsleiters sowie der Fluglehrer unter Angabe iherer Qualifikationen;
    • Name und Anschrift des Flugplatzes;
    • Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen, unter Angaben von Luftfahrzeugklasse/-art und ggfs. -muster, Eintragung im Luftfahrzeugregister, Halter, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses;
    • Art der Ausbildung, die in der Einrichtung durchgeführt werden soll (theoretische Ausbildung, Flugausbildung, Berechtigungen);
    • Angaben zur Versicherung der Luftfahrzeuge und der Auszubildenden;
    • Angaben über Voll- oder Teilzeitbetrieb der Ausbildungseinrichtung;
    • Erklärung über die Richtigkeit der getätigten Angaben und über die Durchführung der Ausbildung in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften.

Formulare

Details Formulare

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • Informationen über die anfallenden Kosten für die Registrierung der Ausbildungseinrichtung sind bei dem zuständigen Verband einzuholen.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)