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Flugschule; Vorlage des Ausbildungsberichts

Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Der Ausbildungsbericht einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) muss folgendes enthalten:

    • Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
    • Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
    • Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
    • Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
    • Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
    • besondere Vorkommnisse

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
  • keine

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)