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Flugplatz; Beantragung einer Genehmigung zum Anlegen, bei Änderung und für den Betrieb

Die Anlegung, Änderung und der Betrieb von Flugplätzen müssen behördlich genehmigt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Vor Erteilung der Genehmigung eines Flugplatzes sind in einem Verwaltungsverfahren mit Bürgerbeteilung insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

    • Belange der Raumordnung und Landesplanung;
    • Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
    • Schutz vor Fluglärm;
    • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
    • Eignung des Geländes

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des möglichen Betreibers;
    • charakterliche Unbedenklichkeit des Betreibers (bei natürlichen Personen)

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • diverse Planunterlagen und Gutachten (siehe § 51 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

    Beschreibung der geplanten Anlagen und Betriebseinrichtungen sowie der beabsichtigten Flug- und Flugplatzbetriebsabwicklung

    Angaben über die bestehenden örtlichen und baulichen Verhältnisse des Geländes, bei Wasserflugplätzen auch über den Verkehr von Wasserfahrzeugen

    Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

    bei natürlichen Personen: Staatsangehörigkeitsnachweis

    Angaben bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts
    außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Genehmigung abhängt
    Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörden

    Erklärung über schwebende Strafverfahren

    Angaben über Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers

Kosten

Details Kosten
  • Etwa 150 - 400.000 Euro

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)