Zurück
Flugplatz; Beantragung einer Genehmigung zum Anlegen, bei Änderung und für den Betrieb
Die Anlegung, Änderung und der Betrieb von Flugplätzen müssen behördlich genehmigt werden.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Vor Erteilung der Genehmigung eines Flugplatzes sind in einem Verwaltungsverfahren mit Bürgerbeteilung insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
- Belange der Raumordnung und Landesplanung;
- Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
- Schutz vor Fluglärm;
- Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
- Eignung des Geländes
Voraussetzungen
Details Voraussetzungen
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des möglichen Betreibers;
- charakterliche Unbedenklichkeit des Betreibers (bei natürlichen Personen)
Erforderliche Unterlagen
Details Erforderliche Unterlagen
- diverse Planunterlagen und Gutachten (siehe § 51 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
Beschreibung der geplanten Anlagen und Betriebseinrichtungen sowie der beabsichtigten Flug- und Flugplatzbetriebsabwicklung
Angaben über die bestehenden örtlichen und baulichen Verhältnisse des Geländes, bei Wasserflugplätzen auch über den Verkehr von Wasserfahrzeugen
Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
bei natürlichen Personen: Staatsangehörigkeitsnachweis
Angaben bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts
außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Genehmigung abhängt
Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörden
Erklärung über schwebende Strafverfahren
Angaben über Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers
Kosten
Details Kosten
- Etwa 150 - 400.000 Euro
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)