Flüchtlings- und Integrationsberatung; Beantragung einer Förderung für die Digitalisierung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Langbeschreibung
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Beratungskräfte vor Ort Tätigkeiten der Flüchtlings- und Integrationsberatung nach Maßgabe der Beratungs- und Integrationsrichtlinie vom 29. September 2020 ausüben.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen, die über diese entscheidet (Bewilligungsbehörde).
Der Bewilligungszeitraum beträgt ein Jahr.
Der Antrag ist unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.
Die weiteren Einzelheiten zum Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen")
Formulare
- Digitalisierung Flüchtlings- und Integrationsberatung - VerwendungsbestätigungStellenübersicht 2021 - Anlage 2 zum Zuwendungsantrag Digitalisierung im Bereich der Flüchtlings- und IntegrationsberatungAusgaben- und Finanzierungsplan - Anlage 1 zum Zuwendungsantrag Digitalisierung im Bereich der Flüchtlings- und IntegrationsberatungZuwendungsantrag für eine Förderung zum Modellprojekt „Digitalisierung im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung“
Weiterführende Links
Fristen
- Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Kosten
- keine
Rechtsbehelf
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
- Fördereckpunkte zum Modellprojekt „Digitalisierung im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung“Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, Az. G3-6722-3-101
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)