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Flüchtlings- und Integrationsberatung; Beantragung einer Förderung für die Digitalisierung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass Beratungskräfte vor Ort Tätigkeiten der Flüchtlings- und Integrationsberatung nach Maßgabe der Beratungs- und Integrationsrichtlinie vom 29. September 2020 ausüben.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag auf Förderung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen, die über diese entscheidet (Bewilligungsbehörde).

    Der Bewilligungszeitraum beträgt ein Jahr.

    Der Antrag ist unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.

    Die weiteren Einzelheiten zum Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen")

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)