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Finanzanlagenvermittler/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

    Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

    • Offene Finanzanlegen
    • Geschlossene Finanzanlagen
    • Vermögensanlegen

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

    Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

    Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Keine besonderen Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n

    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

    • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
    • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
    • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung

    Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
    • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
    • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

Kosten

Details Kosten
  • Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • ‎- Widerspruch

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal)